- durchlaufender Kredit
- Treuhandkredit; Ausleihung von zweckgebundenen Mitteln, die von der öffentlichen Hand oder sonstigen Stellen zur Verfügung gestellt werden und von den Kreditinstituten weitergeleitet und treuhänderisch verwaltet werden. Die Kreditinstitute haften für die d.K. nur treuhänderisch.
Lexikon der Economics. 2013.